Unser Leistungsspektrum für junge Frauen ist vielfältig. Grundsätzlich empfehlen Ihnen mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis zu kommen.

Bei akuten Beschwerden wie z.B. Schmerzen, Blutungsstörungen dem Ausbleiben der Regelblutung setzen Sie sich bitte umgehend zur Terminplanung mit uns in Verbindung oder nutzen Sie die Akutsprechstunden.

Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Themen:

Verhütung

  • Welche Methode passt zu mir?
  • Muss ich unbedingt eine Monatsblutung haben?
  • Was muss ich tun, wenn ich vergessen habe zu verhüten?
  • Was mache ich, wenn es doch passiert ist? Wo bekomme ich Hilfe?
  • Wie schütze ich mich vor Infektionen?

Impfservice

  • Wir überprüfen Ihren Impfschutz (auch den Ihres Partners!) und komplettieren ihn. Besonders wichtig sind Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie die Gebärmutterhalskrebs-Schutzimpfung (HPV).

Kinderwunsch

  • Welche Möglichkeiten stehen außerhalb von IVF- und Spezialpraxen für Sie zur Verfügung?
  • Wir überprüfen mit hochauflösendem Kontrast- und Farbdopplerultraschall die Durchgängigkeit der Eileiter (HSSG).

Krebsvorsorge: Brustultraschall

  • Spezielle Vorsorge mit hochauflösendem Ultraschallgerät der neuesten Generation
  • Schnellstmögliche Abklärung von Brustbeschwerden und -veränderungen mittels Farbdoppler- und 3D-Sonografie, Punktion, Biopsie und Medikamente – wenn möglich –noch am selben Tag
  • Enge Zusammenarbeit mit den Brustzentren der Region
  • Discovering hands  – die Tastkompetenz unserer Kooperationspartnerin zur Erweiterung der Brustkrebsvorsorge*. Die speziell ausgebildete blinde Untersucherin tastet systematisch die Brust ab. Die Untersuchung dauert ca. 30-45 min. Bei einem auffälligen Tastbefund kann dieser mittels Ultraschall durch uns unmittelbar weiter abgeklärt werden.

Partnerberatung und -behandlung

  • zum Beispiel bei Infektionskrankheiten, Impfungen, Verhütungsmethoden

* Bitte beachten Sie, dass nicht alle Untersuchungen zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gehören, bzw. nur unter bestimmten Bedingungen die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.